Unsere Geschichte

Wie wir entstanden sind.

Geschichte der Sozialberatung Heilbronn e.V.

Die Idee einer Gefangenenfürsorge geht auf das Gedankengut der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, vor allem aber auf das 19. Jahrhundert zurück, in dem Vertreter der christlichen Soziallehre die Gedanken der christlichen Nächstenliebe in der Gesellschaft umzusetzen versuchten und auch gegenüber Strafgefangenen zur Geltung bringen wollten. Deshalb gründeten sie die ersten Gefangenenfürsorgevereine. Diese sammelten Geldspenden und unterstützten mit ehrenamtlichen Helfern bedürftige Straftäter. So entstanden auch in Württemberg – z. B. in Stuttgart – und Baden schon sehr früh vornehmlich zur Unterstützung notleidender erwachsener Straftäter und ihrer Familien die ersten Einrichtungen der Straffälligenhilfe.

Ein zweiter Grund für die Gründung derartiger Vereine war die Einführung eines speziellen Jugendstrafrechts in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Gesetz fand sich erstmals das Institut der Strafaussetzung zur Bewährung, deren Anordnung mit Auflagen, darunter auch Geldbußenauflagen verbunden werden konnte. Man wollte so besser auf den Entwicklungsstand eines jugendlichen Straftäters eingehen und die negativen Folgen des Strafvollzuges an Jugendlichen in geeigneten Fällen vermeiden, nachdem im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts der Erziehungsgedanke getreten war, der in vielen Fällen auch ohne den Vollzug der Jugendstrafe durch Bewährungsauflagen wie gemeinnützige Arbeit, Unterstellung unter einen Bewährungshelfer oder Zahlung einer Geldbuße für einen gemeinnützigen Zweck verwirklicht werden sollte. Um sicherzustellen, dass die Geldbußen möglichst diesem Ziele dienen konnten – Jugendliche mit Bewährung sollten mit ihrer Geldbuße denen helfen, denen der Vollzug nicht erspart werden konnte – , gründeten vor allem Richter, Staatsanwälte und Sozialarbeiter, damals noch Fürsorger genannt, Bewährungshilfevereine, in Heilbronn die Jugendhilfe Unterland. Die Begleitung durch ehrenamtliche ungeschulte Personen als Bewährungshelfer hatte sich frühzeitig als unzureichend erwiesen, zumal die Zahl der Betreuungsfälle schon bald die Anzahl der bereitwilligen Helfer überstieg und der gute Wille zur Hilfsbereitschaft allein an Stelle einer speziellen Ausbildung nicht ausreichte. Deshalb stellten die Bewährungshilfevereine auf ihre Kosten fachlich ausgebildete Sozialarbeiter als Bewährungshelfer ein. Die örtlichen Bewährungshilfevereine schlossen sich im Laufe der Zeit in unserem Lande zum Landesverband Bewährungshilfe Württemberg zusammen.

In Heilbronn als Sitz einer Justizvollzugsanstalt für Erwachsene stellte sich nunmehr das Fehlen eines Vereines zur Betreuung erwachsener Straftäter ganz offensichtlich als Lücke und Mangel heraus. Dies erkannte der damalige Landgerichtspräsident Dr. Wingler, der zuvor als Amtsgerichtsvorstand in Personalunion die Vollzugsanstalt Waldshut geleitet hatte. Er gründete deshalb vor nunmehr über 50 Jahren, nämlich am 21.03.1961, im Präsidiumszimmer des Landgerichts Heilbronn die Straffälligenhilfe Heilbronn e. V.. Zur Gründungsveranstaltung waren Richter, Staatsanwälte, Sozialarbeiter, Mitarbeiter der Diakonie und Caritas, der Kirchen und der Vollzugsanstalt Heilbronn eingeladen.

Der erste Vorstand wurde gebildet aus

dem Vorsitzenden:        Staatsanwalt Osterland StA HN,
1. stellv. Vorsitzenden: Oberlehrer Fetzer der JVA HN,
2. stellv. Vorsitzenden: Schwester Frida Knapp – Diakonie,
Geschäftsführer:           Fürsorger Weinnoldt JVA HN.

Der Geschäftsführer verfügte über 500 DM, die uns der Stuttgarter Schwesterverein als Startgeld für unsere Arbeit überlassen hatte. War dieser Betrag ausgegeben, holte der Geschäftsführer beim Vorsitzenden neues Geld. Die Buchführung erfolgte in einem DIN A5 – Heft.

Dem ersten Vereinsvorsitzenden Staatsanwalt Osterland folgten:

Landgerichtsrat Dirks,
Landgerichtsdirektor Haertel,
Landgerichtsdirektor Reich,
VRiaLG Dr. König,
VRiaLG Vogt und
OStA Lepple.

Diese Liste wie nicht zuletzt auch unsere Mitgliederkartei belegen, dass sich Richter und Staatsanwälte schon lange nicht mehr nur im Sitzungssaal verschanzten und nach ihren Entscheidungen den Straffälligen seinem Schicksal überließen. Vielmehr blieben sie an ihm im Vollzug und nach seiner Entlassung interessiert und bemühten sich gemeinsam mit allen anderen geeigneten Diensten unserer Gesellschaft um ihn. Hervorzuheben ist, dass durch die Mitgründerin Schwester Frida Knapp von Anfang an bis heute die Betreuung weiblicher Strafgefangenen vor allem in und aus der Vollzugsanstalt Schwäbisch – Gmünd mit in unserem Verein eingebunden ist.

Die vielfältigen und mit der Zeit ständig zunehmenden Aufgaben haben in den Vereinen und auf Landesebene immer wieder zu Veränderungen der Strukturen und im Personalbereich geführt. Die Wahrnehmung von immer mehr Hilfestellungen berührten immer mehr Einrichtungen vor allem der Verwaltungen und der Kirchen. Überschneidungen konnten so wenig ausbleiben wie der Versuch einzelner Probanden, mehrere Stellen gleichzeitig um die gleiche Unterstützungen anzugehen. Dies führte in den 70er Jahren zu der Idee der Anlaufstellen. An jedem Sitz einer Vollzugsanstalt sollte es eine Stelle der Straffälligenhilfe geben mit der Aufgabe, sich um die Strafgefangenen der Anstalt und die in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden Entlassenen zu bemühen. Außerdem sollte sie sich im Interesse der Probanden mit den zuständigen Dienststellen abstimmen, vor allem mit den Einwohnermelde-, Sozial- und Arbeitsämtern sowie mit den caritativen Einrichtungen der Kirchen. Diese Aufgabe ließ sich natürlich nicht mehr mit einem ehrenamtlich für die Straffälligenhilfe tätigen Sozialarbeiter leisten, zumal dieser seinen Arbeitsplatz nah am Insassen in der Vollzugsanstalt hatte und somit für Entlassene nicht frei zugänglich war. Es musste außerhalb des Vollzuges Büroraum angemietet und ein hauptamtlich angestellter Geschäftsführer eingestellt werden. Bei der Suche nach geeignetem Büroraum stellte sich der Name des Vereins als absolut hinderlich heraus. Wer wollte schon Räume in seinem Hause zur Verfügung stellen im Wissen darum, dass sie ständig von Straffälligen aufgesucht würden.

Der Verein gab sich deshalb in seiner Mitgliederversammlung 1976 den Namen SOZIALBERATUNG HEILBRONN e. V.

Die Heilbronner Stimme berichtete in den folgenden Tagen von dieser Umbenennung und ihre Gründe, worauf sich sofort ein Bauunternehmer meldete und uns sein Anwesen Weststraße 51/1 zum Kauf oder zur Miete anbot. Da uns zum Erwerb die Mittel fehlten, kam es zur Anmietung der Räume, in denen wir heute noch arbeiten. Einen von uns geleisteten Mietkostenvorschuss verwendete der Vermieter dazu, einen Teil der Räumlichkeiten vom Gesamtkomplex baulich zu trennen und für unsere Zwecke nach unseren Vorschlägen herzurichten. Der Einzug in diese Räume war sozusagen die Geburtsstunde der Anlaufstelle.

Als der Unternehmer sein Verkaufsangebot nach einiger Zeit wiederholte, konnte unser Vorsitzender die Stadt Heilbronn für das Anwesen interessieren, zumal ihr ein Vorkaufsrecht zur Sicherung ihrer Planungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich zustand. Seit dem Jahre 1983 ist die Stadt Heilbronn Eigentümer unserer Büroräume und wir ihr Mieter. Wir zogen vom Erdgeschoss in den ersten Stock um, weil die Stadt in den unteren Räumen den städtischen Vollzugsdienst unterbringen wollte.

Die Räume in der Weststraße erlaubten es uns, erste Unterbringungsmöglichkeiten für 4 obdachlose Probanden einzurichten. Diese neue Möglichkeit der Betreuung bewährte sich derart gut, dass der Wunsch nach weiterem Wohnraum aufkam. Durch ein Vorstandsmitglied wurde uns bekannt, dass langfristig in der Gartenstraße ein Wohnhaus zum Verkauf anstehe. Nach mehrjährigem Zuwarten konnten wir dann im Jahre 1982 den vorderen – Hausnummer 89/1 – und später im Jahre 1984 den hinteren Hausteil – Hausnummer 89/2 – für eine Hausmeisterwohnung und 12 Probanden erwerben. So hilft die Straffälligenhilfe bei der Bewältigung der Wohnsituation der Straftäter, indem sie bei überraschenden Inhaftierungen verwaiste Wohnräume räumt, die Entstehung unnötiger Mietrückstände und u.U. bei obdachlosen Straftätern die Anordnung von Untersuchungshaft durch die Gewährung von Unterkunft vermeidet.

Schließlich vermietete uns die Stadtsiedlung Heilbronn einfache Wohnungen zur Untervermietung an Entlassene. Auf diese Weise wurde die Sozialberatung in die Lage versetzt, jeden wohnsitzlosen Entlassenen aufzunehmen, ihm einen festen Wohnsitz zu verschaffen und auf dieser Grundlage alle Formalitäten für eine Eingliederung in die Gesellschaft einzuleiten: Wohnsitz – Anmeldung zum Einwohnermeldeamt – Sozialhilfe – Papiere – Steuerkarte – Arbeit durch uns oder das Arbeitsamt – Überbrückungsgeld – Lohn – Schuldenregulierung – Löschung in der Schuldnerkartei – Bankkonto. So könnte eine geglückte vollständige Eingliederung aussehen, die ohne erste Wohnungsgewährung nicht möglich gewesen wäre.

1986 feierte die Sozialberatung ihr 25-jähriges Jubiläum mit einer großen Ausstellung in den Räumen der Kreissparkasse Heilbronn. Dabei stellte sie ihre eigenen Aktivitäten vor und gab zugleich der Vollzugsanstalt Heilbronn Gelegenheit, mit Bildern, Schautafeln und einer Originalzelle – samt Tonnengewölbe, Stockwerkbett, Esstisch und Toilette auf originalen 9 qm Wohnfläche – Einblick in den Vollzugsalltag zu gewähren. Ein in der Anstalt gedrehter Film ließ Gedanken und Gefühle der Inhaftierten nachempfinden. Abgerundet wurde die Ausstellung durch originale historische Hinrichtungswerkzeuge.

5 Jahre später gedachten wir des 15-jährigen Bestehens der Anlaufstelle und 30 Jahren Sozialberatung. 2011 feierten wir mit einer gelungenen Veranstaltung im Heilbronner Schießhaus in Anwesenheit namhafter Persönlichkeiten, unter ihnen der Landesjustizminister, unser 50-jähriges Jubiläum.

Die Gefangenenfürsorgevereine waren und sind in vielfältiger Hinsicht Vorreiter bei der sinnvollen Ausgestaltung des Strafvollzuges auf dem Wege zum Resozialisierungsvollzug. Sie richteten die ersten Kleiderkammern in den Anstalten ein, stellten dem Vollzug die ersten Fernsehgeräte zur Verfügung, halfen bei der Intensivierung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten und Insassen und förderten den Sportbetrieb bis hin zu seinem heutigen hohen Niveau.. Sie vermittelten und finanzierten die ersten Therapien im Vollzug. Außerhalb des Vollzuges stellten die privat organisierten Vereine gut ausgebildete hauptamtliche Bewährungshelfer ein. Dies sind alles Aufgabengebiete, die heute wie selbstverständlich von der Justiz getragen werden. Viele Angelegenheiten wie z. B. Familienbetreuung, Arbeits- und Wohnungsvermittlung, Behördengänge und Beschaffung von Arbeits- und Ausweispapieren nehmen heute die Vollzugsanstalten und Hilfsvereine in Absprache nebeneinander wahr.

Die Vereine dürften wohl auch mit die ersten Umschuldungsverfahren auf privater Ebene für Privatschuldner durchgeführt haben, bis im Bereich des Vollzuges eine Stiftung des Staates diese Aufgabe weitgehend übernahm und außerhalb des Strafvollzuges Jahrzehnte später die Schuldnerberatung weiterer Institutionen und das private Insolvenzverfahren eingeführt wurden.

Am Rande sei bemerkt, dass sich die Bundesverbände der Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie die Berufsverbände der in ihnen Tätigen bei Reformvorhaben des Straf- und Strafvollzugsrechts auf Grund ihrer Erfahrungen und maßgeblichen Vorschläge, die auf interdisziplinär besetzten Tagungen erarbeitet wurden, mit einbringen konnten.

Besonders erfolgreich und vertrauensvoll gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt. Dadurch konnten nicht nur viele Arbeitsplätze vermittelt sondern in großem Umfang auch Überbrückungsgelder und anschließende Löhne für die Probanden verwaltet werden, zumal ein Großteil von ihnen wegen ihrer Überschuldung über keine Girokonten für ihren Zahlungsverkehr verfügten. Hinter der jährlichen Summe von über 340.000 Euro durchlaufender Gelder verbirgt sich eine Unsumme von Buchungen und Einzelgesprächen, in denen die Probanden zu sinnvollem Umgang mit ihren Einkünften angehalten werden konnten. Diesem Umstand ist auch der Erfolg unserer Umschuldungsverfahren zuzuschreiben, bei denen wir nur geringe Ausfälle zu beklagen haben.

Da der erste Geschäftsführer des Vereins seinen Sitz in der Vollzugsanstalt hatte, bestand naturgemäß von Anfang an ein enger Kontakt zur Anstalt und zu den Insassen. Man erfuhr früh von zu betreuenden Gefangenen, ihren Familien, dem voraussichtlichen Entlassungstermin und den voraussichtlichen Problemen nach der Entlassung. Entlassungsvorbereitungen konnten in solchen Fällen früh eingeleitet werden. Dieser enge Kontakt änderte sich nicht durch die Einrichtung des Büros Weststraße. Abgesehen davon dass seit langem der Anstaltsleiter oder sein Stellvertreter Vorsitzender, Vorstandsmitglied oder Mitglied im Verein sind, haben unsere Geschäftsführer immer engen Kontakt zur Anstalt gehalten, was unserer Arbeit wie der Anstalt und den Insassen immer gut getan hat. Inzwischen ist es auch üblich geworden, dass eine Sozialarbeiterin in unserem Vorstand mitwirkt.

Die Fusion der Landesverbände der Bewährungs- und Straffälligenhilfe führte im Zusammenwirken mit dem Justizministerium zur Erschließung weiterer Aufgabengebiete wie die Zeugenbegleitung in Gerichtsverfahren, „Schwitzen statt Sitzen“, „Anti – Aggressions – Training“ für Männer, Frauen und Paare und „Kinderbetreuung“ Straffälliger.

Dieser ständig anwachsende Arbeitsaufwand ließ sich nur durch zusätzliche Mitarbeiter und deren Aus- und Fortbildung sowie durch den Einsatz technischer Mittel wie sehr früh schon eines Kleintransporters, in den letzten Jahren durch Kopierer und vor allem Computer mit Internetanschluss und allen mit ihm eröffneten Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. Homebanking, bewältigen.

Das alles war und ist nur möglich durch Geldbußenzuwendungen durch Richter und Staatsanwälte des Landgerichtsbezirks Heilbronn sowie der Wirtschaftsstrafkammer und der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Stuttgart. So stieg die Endsumme unseres Kassenberichtes von ursprünglich 500 DM in über 50 Jahren einschließlich der durchlaufenden Gelder auf 700.000 Euro.

Schon immer war es den gemeinnützigen Einrichtungen ein Dorn im Auge, dass ein Großteil des Geldbußenaufkommens von den Richtern und Staatsanwälten unseres Landgerichtsbezirkes den justiznahen Einrichtungen Bewährungs – und Straffälligenhilfe zugewiesen wurde. Diese Praxis ist aber schon vom Ansatz her mehr als zweckdienlich und gerechtfertigt, weil sie von dem justiznahen Gedanken ausgeht, dass derjenige, der in der glücklichen Lage ist, dass ihm der Vollzug der Strafe erspart bleibt, mit seiner Geldbuße demjenigen helfen kann, der durch den Strafvollzug betroffen ist. Zudem gewährleistet der hohe Anteil der in den Gremien mitwirkenden Richter und Staatsanwälte die in diesem Sinne satzungsgemäße Verwendung der uns zufließenden Mittel. Die Kassenprüfer haben den ausdrücklichen Auftrag, hierüber bei der Kassenprüfung ebenfalls zu wachen. Durch Medien gelegentlich in dieser Richtung in anderen gemeinnützigen Einrichtungen laut gewordene Missstände waren immer wieder Anlass, den in der Satzung festgelegten Vereinszweck noch mehr zu konkretisieren und neuen Aufgabenstellungen genau anzupassen sowie Kontrollmöglichkeiten einzurichten. Nur so ließ sich bis jetzt die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen mehrfach geforderte Gründung eines anonymen Geldbußenpools, über den die Geldbußen an über 250 gemeinnützige ausschließlich justizferne Einrichtungen nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden wären, verhindern. Damit wäre letztlich niemandem gedient gewesen, zumal die Anliegen der Strafgefangenen bei speziellen Spendenaufrufen durch uns auf kein fruchtbares Echo gestoßen wären. Damit wäre nicht nur ein Erfolg der täglichen Arbeit der Strafjustiz gemindert sondern zugleich die Sicherheit der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt worden. So dient es dem allgemeinen öffentlichen Interesse, dass die aus der Justiz stammenden Mittel durch justiznahe Einrichtungen zur Minderung der Rückfallgefahr justiznahen Zwecken zugeführt werden, für die Steuermittel nicht zur Verfügung stehen.

Was wir in den hinter uns liegenden 50 Jahren vor Ort in Heilbronn nicht geschafft haben – obwohl es seit 40 Jahren Dauerthema in unseren Gremien war – , ist, die eingangs bereits erwähnte Zweispurigkeit der Betreuung erwachsener und jugendlicher Probanden bzw. das historisch entstandene Nebeneinander von Straffälligen – und Bewährungshilfe zu überwinden. Was auf Landesebene inzwischen vollzogen ist, ließ sich bis jetzt auf örtlicher Ebene trotz wiederholter Bemühungen der beiderseitigen Vorstände noch nicht verwirklichen. Die Privatisierung der staatlichen Bewährungshilfe könnte Anlass sein, diese Situation erneut zu überdenken, zumal wir gut zusammenarbeiten und uns gegenseitig mit unseren Mitteln immer wieder unterstützt haben.

Der Erfolg unserer Vereinsarbeit beruhte in der Vergangenheit darauf, dass die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Mitarbeiter bei ihren Überlegungen den Sinn für das Realistische und Machbare behielten und nicht ständig irgendwelchen Idealvorstellungen nachliefen, um dann ständig beklagen zu müssen, dass sie sie nicht verwirklichen konnten. Dabei hatten wir gleichermaßen die Belange unserer Probanden wie die der Allgemeinheit und der Opfer im Auge. Wir fassten lösbare Ziele ins Auge und strebten sie direkt oder in Stufen erfolgreich an. Dabei gingen wir davon aus, dass alle, mit denen wir zusammenarbeiten, wie wir guten Willens sind, unseren Probanden wirksam zu helfen, bei denen wir ebenfalls auf das Gute im Menschen vertrauten, auch wenn ihr Werdegang in der Vergangenheit nicht so gelungen gewesen war. Möge unsere Arbeit in diesem Sinne auch in der Zukunft für die Probanden und die Allgemeinheit erfolgreich verlaufen.

Sozialberatung Heilbronn e.V.
Cäcilienstraße 33, 74072 Heilbronn

Impressum | Datenschutz